Nach EU-Vorgaben wird es in Deutschland ab 2033 nur noch einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein geben, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.
Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts-bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.
Das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans ist mittlerweile in Kraft getreten.
Zu beachten ist hierbei nachstehende Tabelle:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (grau-und rosafarbene Papierführerscheine):
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zur Antragstellung werden der Personalausweis oder der Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt.Die Gebühr für die Umstellung beträgt 24,00 €. Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06825-409153, 154,155 oder 156 zur Verfügung.