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Ausgabe 49/2022
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Bekanntmachung

-Öffentliche Mahnung-

Hiermit wird an die Begleichung aller fälligen Abwassergebühren, an den Abwasserzweckverband Illtal erinnert. Diese sind binnen zwei Wochen zu überweisen.

Nach dem 30.12.2022 werden die Rückstände im Verwaltungszwangsverfahren bei Berechnung der gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckungskosten beigetrieben.

Konto des Abwasserzweckverbandes:

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE 49 5925 2046 0021 0182 19

BIC: SALADE51NKS

Illingen, den 25.11.2022
Der Verbandsvorsteher
gez. Dr. A. König