Hiermit wird an die Begleichung aller fälligen Abwassergebühren an den Abwasserzweckverband Illtal erinnert. Diese sind binnen zwei Wochen zu überweisen.
Nach dem 30.12.2025 werden die Rückstände im Verwaltungszwangsverfahren bei Berechnung der gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckungskosten beigetrieben.
Konto des Abwasserzweckverbandes:
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE 49 5925 2046 0021 0182 19
BIC: SALADE51NKS