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Ausgabe 49/2025
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Bekanntmachung

Öffentliche Mahnung

Hiermit wird an die Begleichung aller fälligen Abwassergebühren an den Abwasserzweckverband Illtal erinnert. Diese sind binnen zwei Wochen zu überweisen.

Nach dem 30.12.2025 werden die Rückstände im Verwaltungszwangsverfahren bei Berechnung der gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckungskosten beigetrieben.

Konto des Abwasserzweckverbandes:

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE 49 5925 2046 0021 0182 19

BIC: SALADE51NKS

Illingen, den 01.12.2025
Der Verbandsvorsteher
gez. Andreas Hübgen