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Ausgabe 5/2023
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Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage zur Abwassersatzung vom 13.10.2022 (Abwassergebührensatzung)

Bekanntmachung

Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage zur Abwassersatzung vom 13.10.2022 (Abwassergebührensatzung)

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Illtal hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2022 eine Neufassung der Abwassergebührensatzung beschlossen.

Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 26. Januar 2023
Der Verbandsvorsteher
gez. Dr. Armin König
Bürgermeister