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Ausgabe 5/2023
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Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung (Abwassersatzung)

Bekanntmachung

Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung (Abwassersatzung)

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Illtal hat in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2022 eine Neufassung der Abwassersatzung beschlossen.

Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 26. Januar 2023
Der Verbandsvorsteher
gez. Dr. Armin König
Bürgermeister