Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 5/2024
>> amtliche bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachträgliche Bekanntmachung zur Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Hirzweiler

Bekanntmachung

Aufruf zur Abräumung von Gräbern

Friedhof Hirzweiler

Die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Hirzweiler werden zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Einzelgräber mit Einfassung: Helmut Wabnitz, Magdalena Geiger

Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von 4 Wochen gewährt.

Die Frist beginnt am 01.02.2024 und endet am 29.02.2024.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Illingen, den 29.01.2024
GEMEINDE ILLINGEN
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez. Andreas Hübgen