Der Ortsrat Wustweiler der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Wustweiler zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Einzelgräber mit Einfassung:
5 Gräber Maria Kraemer, Helene Weber, Josef Barbian, Maria König,
Magdalena Kiefer
4 Gräber Elisabeth und Alois Schepper, Martin Riehm, Josefine Walbang,
Martha Jede
1 Grab Angela Caye
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
2 Gräber Reinhold Bund, Werner Behr
Urneneinzelgräber: Anke Spaniol, Hans Schreyer
Urnenfamiliengrab: Eheleute Kurt und Auguste Mrosek
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 01.02.2024 und endet am 29.02.2024.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.