Wegen Niederlegung des Amtes der bisherigen Schiedsperson im Ortsteil Wustweiler ist für den Schiedsbezirk Wustweiler eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger zu wählen.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites im vorgerichtlichen Verfahren. Es geht dabei überwiegend um weniger wichtige strafrechtliche oder nachbarrechtliche Angelegenheiten.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, die Bestellung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht. Vom Bund Deutscher Schiedspersonen werden über die Gemeinde entsprechende Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen angeboten.
Interessierte Personen an diesem Ehrenamt können sich gemäß § 3 Abs. 2 der Saarländischen Schiedsordnung zur Wahl stellen. Die Entscheidung trifft der Ortsrat Wustweiler.
Nähere Auskünfte zu Amt und Aufgaben der Schiedsperson erteilt der Fachdienst Allgemeine Verwaltung im Rathaus Illingen, Zimmer 109, Tel: 06825/409-130.