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Ausgabe 5/2024
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Bekanntmachung Bebauungsplan Welschbach zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan „Ortsmitte Welschbach“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Welschbach

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 25.01.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Welschbach“ im beschleunigten Verfahren. In gleicher Sitzung beschließt der Gemeinderat die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Welschbach“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Welschbach“ werden folgende Ziele verfolgt:

Im Bereich des Dorf- und Festplatzes von Welschbach soll eine neue Ortsmitte entwickelt werden. Nach Schließung der Grundschule im Jahr 2005 wird das in die Jahre gekommene ehemalige Schulgebäude nicht mehr voll ausgelastet und soll rückgebaut werden. Auf dem Gelände soll die Ansiedlung neuer ortskernbelebender Nutzungen (u.a. Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude) ermöglicht werden. Damit einher geht eine Belebung der umliegenden Nutzungen (u.a. Spielplatz, Welschbachhalle).

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Welschbach“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Gemeinbedarfsfläche sowie eine Grünfläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit teilweise dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 16.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 214, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, den 29.01.2024
gez. Bürgermeister Andreas Hübgen