Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in öffentlicher Sitzung am 23.11.2023 gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Hüttigweiler“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Hüttigweiler beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 29.11.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Illingen.
Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 79,5 Hektar umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan (Gemeinde Illingen; Stand Katastergrundlage: Januar 2023) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeindeverwaltung während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
• Tholeyer Straße
• Kiefernweg (teilweise)
• Buchenweg (teilweise)
• Akazienweg (teilweise)
• Lindenweg (teilweise)
• Hohlstraße
• In der Domp
• Tannenweg
• Auf dem Hügel
• An der Ill
• Provinzialstraße (teilweise)
• Talstraße
• Friedhofstraße (teilweise)
• Dehlenweg
• Pfarrstraße
• An der Mühle
• Dr.-Maxein-Straße
• Fliederstraße
• Wemmetsweilerweg
• Brückenstraße
• Schwabenstraße
• Zeisweilerweg
• Jakobstraße (teilweise)
• Neunkircher Straße
• Am Entensprung
• Mozartstraße (teilweise)
• Steinstraße (teilweise)
• Wendelstraße
• Schiffweilerstraße (teilweise)
• Bergstraße
• Schubertstraße
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:
• Stärkung als Wohnstandort
• Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen sowie ortsbildgerechte Gestaltung der privaten Bausubstanz
• Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit)
• Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistung)
• energetische Sanierung
• Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten
• Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/Neubebauung (verbesserte Freiraumqualität)
• Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, Aufwertung des öffentlichen Raumes
• Gestaltung des Umfeldes der Illtalhalle für die Dorfgemeinschaft
• dorfgerechte Sanierung der Kreuzungsbereiche
• Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes
Die Gemeinde Illingen hat die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen wurde die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.
Die vorläufigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans, wurden in den Bericht zur Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes (inkl. Anhang) integriert.
Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 137 BauGB werden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans in der Zeit
bis einschließlich17. Januar 2024
während den allgemeinen Dienststunden, im Rathaus, Bauamt, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: fb3@illingen.de vorgebracht werden. Für die Erörterung steht der Fachbereich während der Dienststunden zur Verfügung. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit Rahmenplan und der Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Illingen, den 13.12.2023 Der Bürgermeister (DS)
Hinweise:
Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.