Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Illtal (AVI) hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 den Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal vom 07.12.2023 zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen.
Gem. § 12 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Die Abwassergebührenhöhesatzung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt:
Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal vom 07.12.2023 zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)
Aufgrund des § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), der §§ 1, 2, 4, 6, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Saarlandes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534), der §§ 50a und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I, S. 2629) sowie des § 15 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Artikel 169 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) wird auf Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes vom 07. Dezember 2023 folgende Satzung erlassen:
(1) Der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung beträgt je cbm eingeleiteter Schmutzwassermenge 3,87 €.
(2) Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt je qm und Jahr angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche 0,61 €.
(3) Der Gebührensatz für einen zugelassenen, geeichten Wasserzähler für abzugsfähige Wassermengen nach § 7 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung beträgt 33,24 € als Jahresgebühr.
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Abwassergebührenhöhesatzung des Abwasserzweckverbandes Illtal vom 24.01.2023 außer Kraft.