Hier: Veröffentlichung im Internet und Auslegung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Der Gemeinderat hat in öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gelände Landesbetrieb für Straßenbau“ im Ortsteil Welschbach“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Landesbetrieb für Straßenwesen“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Internet bzw. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz1 BauGB beschlossen.
Mit o.g. Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Ausbildungsgebäudes geschaffen werden. Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Straßenbetrieb/ Ausbildungszentrum“. Die Erschließung erfolgt über die Welschbacher Straße (L292) und ist gesichert.
Der Bebauungsplan soll im regulären Verfahren aufgestellt werden. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der geplanten Nutzung widersprechen, ist zudem eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies soll im Parallelverfahren erfolgen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 16.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 214, während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Abb.: Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan und FNP-Teiländerung