Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05. Februar 2025 eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung durch 5. Nachtrag beschlossen.
Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), sowie der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 05. Februar 2025 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Das Gebührenverzeichnis gem. § 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen vom 27. November 1991 wird gemäß der beigefügten Anlage neu festgesetzt.
Die Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Gebührenverzeichnis
zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Gemeinde Illingen
| Friedhofsverwaltung | ||
| 1. | Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern und -tafeln sowie Umfassungen | 45,00 € |
| 2. | Genehmigung zur Ausübung gewerbsmäßiger Arbeiten auf den Friedhöfen | |
| Einzelerlaubnis | 25,00 € | |
| Jahreserlaubnis | 100,00 € | |
| Standesamt | ||
| 3. | Anfertigung von Abzügen aus dem Archiv der Personenstandsbücher (Sterbe-, Heirats- und Geburtsbücher) | 8,00 € |
| 4. | Anfertigung von beglaubigten Abzügen aus dem Archiv der Personenstandsbücher (Sterbe-, Heirats- und Geburtsbücher) | 11,00 € |
| Bauverwaltung und Liegenschaftsamt | ||
| 5. | Ausstellung von Bescheinigungen über die Zahlung von Erschließungsbeiträgen und einmalige Kanalanschlussgebühren zur Vorlage bei Darlehensgebern | 15,00 € |
| 6. | Erteilung von Löschungsbewilligungen, soweit kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung besteht und sie im Interesse des Antragstellers erfolgt | 20,00 € |
| 7. | Erteilung einer Vorrangseinräumung | 20,00 € |
| 8. | Erklärung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes | 15,00 € |
| 9. | Bereitstellung von digitalen Bauakten | 20,00 € |
| Technisches Bauamt | ||
| 10. | Erteilung eines Zustimmungsbescheides für Kleinmaßnahmen (Hausanschlüsse, kleinere Maßnahmen mit einzelnem Kopfloch) | 70,00 € |
| 11. | Erteilung eines Zustimmungsbescheides für mittelgroße Maßnahmen ({{lt}} 100m Streckenlänge) | 120,00 € |
| 12. | Erteilung eines Zustimmungsbescheides für größere Maßnahmen (nach Zeitaufwand) | Je angefangene Stunde gemäß der KGSt.-Stundenwerte |