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Ausgabe 7/2025
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Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen (Verwaltungsgebührensatzung)

BEKANNTMACHUNG

Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen (Verwaltungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05. Februar 2025 eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung durch 5. Nachtrag beschlossen.

Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 06. Februar 2025
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen

5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen (Verwaltungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), sowie der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 05. Februar 2025 folgende Nachtragssatzung erlassen:

§ 1

Das Gebührenverzeichnis gem. § 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen vom 27. November 1991 wird gemäß der beigefügten Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Die Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Illingen, den 06.02.2025
Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

Anlage

Gebührenverzeichnis

zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Gemeinde Illingen

Friedhofsverwaltung

1.

Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern und -tafeln sowie Umfassungen

45,00 €

2.

Genehmigung zur Ausübung gewerbsmäßiger

Arbeiten auf den Friedhöfen

Einzelerlaubnis

25,00 €

Jahreserlaubnis

100,00 €

Standesamt

3.

Anfertigung von Abzügen aus dem Archiv der Personenstandsbücher (Sterbe-, Heirats- und Geburtsbücher)

8,00 €

4.

Anfertigung von beglaubigten Abzügen aus dem Archiv der Personenstandsbücher (Sterbe-, Heirats- und Geburtsbücher)

11,00 €

Bauverwaltung und Liegenschaftsamt

5.

Ausstellung von Bescheinigungen über die Zahlung von Erschließungsbeiträgen und einmalige Kanalanschlussgebühren zur Vorlage bei Darlehensgebern

15,00 €

6.

Erteilung von Löschungsbewilligungen, soweit kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung besteht und sie im Interesse des Antragstellers erfolgt

20,00 €

7.

Erteilung einer Vorrangseinräumung

20,00 €

8.

Erklärung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes

15,00 €

9.

Bereitstellung von digitalen Bauakten

20,00 €

Technisches Bauamt

10.

Erteilung eines Zustimmungsbescheides für Kleinmaßnahmen (Hausanschlüsse, kleinere Maßnahmen mit einzelnem Kopfloch)

70,00 €

11.

Erteilung eines Zustimmungsbescheides für mittelgroße Maßnahmen ({{lt}} 100m Streckenlänge)

120,00 €

12.

Erteilung eines Zustimmungsbescheides für größere Maßnahmen (nach Zeitaufwand)

Je angefangene Stunde gemäß der KGSt.-Stundenwerte