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Ausgabe 7/2025
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstrasse“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Uchtelfangen

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstrasse“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Uchtelfangen

Bekanntmachung des Verfahrenswechsels, der erneuten Veröffentlichung im Internet und Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 30.04.2020 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstraße“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). Aufgrund der im Rahmen der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, die eine detailliertere Festsetzung der zulässigen Nutzungen erfordern, und des Erfordernisses einer schalltechnischen Untersuchung soll nun der Bebauungsplan „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan fortgeführt werden.

In seiner Sitzung am 05. Februar 2025 hat der Gemeinderat den Verfahrenswechsel beschlossen sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem schalltechnischen Gutachten, gebilligt und die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstraße“ im Internet bzw. eine erneute Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Fortführung des Bebauungsplanes als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zum ausgelegten Planstand vom 11.03.2020 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

  • detailliertere Regelung der zulässigen Nutzungen zur bestandssichernden Überplanung auf Grundlage von § 12 Abs. 3 BauGB
  • Einarbeitung der Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens in die Planunterlagen
  • Anpassung des festgesetzten Baufensters (Baugrenze) entsprechend der Bestandssituation
  • Festsetzung einer offenen, statt abweichenden Bauweise als Resultat der Anpassung des Baufensters an die Bestandssituation
  • Einbeziehung weiterer, straßenzugewandter Flächen in die Festsetzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und Carports mit ihren Einfahrten entsprechend der Bestandssituation

Darüber hinaus wurden als Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorsorglich Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen. Diese betreffen u.a. die Themen Denkmalschutz, Kampfmittelbelastung, Erneuerbare Energien und Telekommunikationsanlagen/ -linien.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan werden nach wie vor folgende Ziele verfolgt:

Im Illinger Ortsteil Uchtelfangen befindet sich in der Josefstraße seit vielen Jahren eine Tagespflege und ein ambulanter Pflegedienst. Ziel ist es – vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung und dem damit einhergehenden Bedarf nach solchen Einrichtungen – die planungsrechtliche Zulässigkeit der bereits bestehenden Nutzungen rechtsverbindlich zu regeln. Zudem soll das Plangebiet durch Überplanung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Hinblick auf die in der Umgebung vorhandene Wohnbebauung zugeführt werden; dies ist insbesondere in Anbetracht der in der Vergangenheit vorzufindenden unterschiedlichen Nutzungen (u.a. Diskothek) von Bedeutung.

Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von etwa 200 m südöstlich des Ortskerns von Uchtelfangen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im Norden durch das Grundstück der angrenzenden Wohnbebauung der Josefstraße Hs.-Nr. 24 inkl. der dazugehörigen privaten Grün- und Freiflächen (Garten) sowie durch weitere Grünflächen mit Gehölzstrukturen, im Osten durch angrenzende Grünflächen mit Gehölzstrukturen, im Süden durch das Grundstück der angrenzenden Wohnbebauung der Josefstraße Hs.-Nr. 29 inkl. der dazugehörigen privaten Grün- und Freiflächen (Garten) sowie im Westen durch die angrenzende Straßenverkehrsfläche der Josefstraße begrenzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 4.450 m2.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen stellt für das Gebiet im westlichen Teil eine Wohnbaufläche und im östlichen Teil eine Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem schalltechnischen Gutachten, in der Zeit vom 21. Februar 2025 bis einschließlich 24. März 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Illingen unter www.illingen.de Rathaus und Service/ Ausschreibungen und Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer Nr. 214/215, während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fachbereich3@illingen.de oder epost@illingen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tagespflege und ambulanter Pflegedienst, Josefstraße“ erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, den 10. Februar 2025
gez. Andreas Hübgen
Bürgermeister