Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 02. Februar 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Im Rötchen, 1. Erweiterung“ aufzustellen (siehe Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 02. Februar 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Illingen den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Rötchen, 1. Erweiterung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgendes Ziel:
Im südlichen Siedlungsgebiet des Hauptortes Illingen befindet sich ein bislang unbebautes Grundstück, welches unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung der Ahrstraße und der Straße „Im Rötchen“ angrenzt. Aufgrund der umgebenden Nutzungen ist das Grundstück für eine Wohnbebauung geradezu prädestiniert. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Im Rötchen“ (1978) endet jedoch am Rande des besagten Grundstücks. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ökologisch orientierte Nachverdichtung der Baulücke mit Wohnbebauung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 620 m2. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen stellt den zu überplanenden Bereich als Wohnbaufläche dar. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 03. März 2023 bis einschließlich 06. April 2023, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Illingen, Bauamt, Zimmer 214, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Illingen (www.illingen.de) auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse FD3.1Bauverwaltung@illingen.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.