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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 12.12.2022

1 Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Das Ratsmitglied Peter Keiber, Jockgrim, hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat niedergelegt. In den Rat rückt die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag der FWG bei der Kommunalwahl 2019, Herr Paul Rohatyn aus Hatzenbühl, nach.

Das Ratsmitglied Steffen Scherer, Hatzenbühl, hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat niedergelegt. In den Rat rückt aus dem Wahlvorschlag der FDP bei der Kommunalwahl 2019 Herr Leo Rieder, Rheinzabern, nach.

Die Verpflichtung der neuen Ratsmitglieder erfolgte per Handschlag durch den Bürgermeister (§ 30 Abs. 2 GemO). Der Verbandsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

2 Nachwahlen in Ausschüsse

Aufgrund von Mandatsniederlegungen zweier bisheriger Mitglieder des Verbandsgemeinderates (Herr Peter Keiber, FWG-Fraktion, und Herr Steffen Scherer, FDP-Fraktion) sowie eines Wegzugs eines bisherigen, als sachkundiger Bürger gewählten Ausschussmitglieds (Herr Sebastian Werling, FDP-Fraktion) wurden Nachwahlen für die Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Nachwahlen für die insgesamt zu besetzenden 13 Ausschussmandate bzw. Stellvertreterpositionen offen per Akklamation durchzuführen. Auch die Nachwahlen erfolgten jeweils einstimmig. Die Einzelergebnisse können der Sitzungsniederschrift entnommen werden.

3 Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig eine offene Abstimmung gemäß § 40 Abs. 5 GemO und wählte einstimmig, als Vorschlag zur Bestellung als Schiedsperson für den Schiedsbezirk Jockgrim, Herrn Volker Isemann, wh. Ludwigstraße 19, Jockgrim.

4 Informationen zum Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Jockgrim

Anknüpfend an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2022 informierte der Vorsitzende, dass sich die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 aufgrund verschiedener Faktoren schwierig wie selten darstelle. Der Verbandsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

5 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Abwasserwerkes

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde einstimmig festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 190.598,81 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

6 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025; in der Ortsgemeinde Jockgrim; Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kommunaler Holzlagerplatz“,

hier: Feststellungsbeschluss

a)

Nach Abwägung der eingegangen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Zustimmung der Ortsgemeinden Hatzenbühl (Beschluss vom 11.10.2022), Ortsgemeinde Neupotz (Beschluss vom 02.11.2022), Ortsgemeinde Jockgrim (Beschluss vom 13.10.2022) und Ortsgemeinde Rheinzabern (Beschluss vom 12.10.2022), gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 GemO i. V. m. § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB, beschloss der Verbandsgemeinderat Jockgrim die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025, mit Begründung und Planzeichnung vom April 2019 (Feststellungsbeschluss) einstimmig.

b)

Die Verwaltung wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam werden zu lassen.

7 Namensgebung für die Sporthalle der Verbandsgemeinde in Rheinzabern

Die Sporthalle der Verbandsgemeinde in Rheinzabern erhält einstimmig den Namen “VG-Sporthalle am Schulzentrum”.

8 Neubau des Feuerwehrhauses Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Durchführung eines Monitoringverfahrens zur intensiven naturschutzfachlichen Untersuchung der seitens der Behörden vorgeschlagenen Alternativstandorte (Fläche an der Hatzenbühler Straße, Fläche in der Buchstraße / Aldi, Fläche neben EDEKA) durch das Ing.Büro Nied, Schwegenheim, einstimmig zu.

9 Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat verwies den vorliegenden Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Jockgrim einstimmig zur erneuten Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

10 Erlass einer Katzenschutzverordnung

Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich den Erlass der Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen der Verbandsgemeinde Jockgrim (KatzenSchVO) gemäß dem vorliegenden Entwurf.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.