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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 1/2023
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Hatzenbühl am 20.12.2022

1 Einwohnerfragestunde

Gemäß § 21 der Geschäftsordnung findet mindestens halbjährlich eine Einwohnerfragestunde statt. Fragen aus der örtlichen Selbstverwaltung sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. Es gingen keine Fragen ein. Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

2 Beschluss einer Satzung der Ortsgemeinde Hatzenbühl über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für 2023

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Ortsgemeinde Hatzenbühl wurde einstimmig beschlossen. Folgende Veränderungen der Hebesätze treten hierdurch mit Wirkung vom 01.01.2023 ein: Grundsteuer A von 300 v.H. auf 345 v.H., bei der Grundsteuer B von 365 v.H. auf 465 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 380 v.H.

3 Durchführung von Abbrucharbeiten des ehemaligen Wohnhauses Luipoldstraße 60 einschließlich zugehöriger Nebengebäude (Fl.St.Nr. 1186);

hier: Vergabe der Arbeiten

Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

a)

Die Ortsgemeinde lässt das Gebäude abbrechen und entsorgen.

b)

Den Auftrag zur Durchführung der Abbrucharbeiten mit Entsorgung erhält die Firma Jeanine Rieger, Herxheim, zum Bruttoangebotspreis von 41.293,00 €.

4 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in 76770 Hatzenbühl, Gartenstr. 58, Flurst.-Nr. 279/7

Gegen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport im Rückbereich des Grundstückes Gartenstr. 58, Flurst.-Nr. 279/5, in 76770 Hatzenbühl, bestanden bauplanungsrechtlich keine Bedenken. Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde daher zum vorliegenden Bauantrag einstimmig erteilt. Die Erschließung/Zufahrt muss zwingend von der Gartenstraße aus erfolgen.Eine Zufahrt über den rückwärtigen Wirtschaftsweg ist keinesfalls gestattet.

5 Anträge der FWG-Fraktion

a)

Anlegung von Bienenweiden und Blumenwiesen auf verschiedenen Grundstücken der Ortsgemeinde

b)

Anlegen von Blumenbeeten/Rabatten auf gemeindeeigenen Grundstücken

Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Es werden zwei große Flächen eingesät. Auf der großen Wiese am Friedhof wird Blühkreis oder -quadrat und an der Straße „Am Gereut“ Richtung Hayna wird ein Blühstreifen von 4 m Breite eingesät. Bei besseren Wetterverhältnissen werden die Flächen begutachtet und unter Umständen Angebote eingeholt. Gesät werden soll die „Herxheimer“ oder „Rheinzaberner“-Saatmischung.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.