Jeder deutsche Bundesbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Dies kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Für die Beantragung benötigen wir ein biometrisches Bild und einen Identitätsnachweis (Geburtsurkunde oder, wenn bereits vorhanden, den Kinderreisepass). Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren wird immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Ist nur ein Erziehungsberechtigter bei Antragstellung anwesend muss der fehlende Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Gültigkeitsdauer:
Online-Ausweisfunktion:
Die Online-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich digital auszuweisen. Durch die Nutzung einer geheimen 6-stelligen PIN können Sie sich im Internet eindeutig ausweisen und identifizieren.
Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises:
Abholung:
Die Abholung muss persönlich erfolgen. Der alte Personalausweis und/oder ein vorläufiger Personalausweis sind mitzubringen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht muss jedoch alle zu leistenden Erklärungen enthalten, da ansonsten die Ausgabe des Ausweisdokuments nicht möglich ist.
Was ist zu veranlassen, wenn ein Personalausweis gestohlen oder verloren wurde?
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite
www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 und auf unserer Homepage.
So funktioniert die Online-Ausweisfunktion
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher bei verschiedenen Anbietern identifizieren.
Doch wie funktioniert das eigentlich?
In Ihrem Ausweis ist ein kontaktloser RFID-Chip integriert, auf dem Ihre persönlichen Daten, wie z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert sind. Diese Daten können mit einem NFC-fähigen Smartphone oder einem passenden USB-Kartenleser ausgelesen und an die Behörde oder den Anbieter übermittelt werden, wo Sie sich digital ausweisen möchten.
Das brauchen Sie zum Online-Ausweisen
Wofür kann die Online-Ausweisfunktion eingesetzt werden?
| - | Identitätsnachweis |
| - | Sicherer Login |
| - | Anonymer Login |
| - | Altersverifikation |
| - | Automatisches Ausfüllen von Formularen |
Online gut geschützt
Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
Quelle: personalausweisportal.de
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine eMail an: buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.