Mit Beschluss der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Mai 2024 hat die Ortsgemeinde Jockgrim die ihr obliegende Straßenreinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen, deren bebautes oder unbebautes Grundstück durch eine öffentliche Straße erschlossen ist.
Gegenstand ist nach dieser Satzung die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze, insbesondere der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns.
Die Satzung ist wie üblich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim einsehbar.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten daher um Beachtung und Einhaltung der Vorgaben der Satzung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe.