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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 13/2026
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Einladung zur Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz

 

Wahl eines zweiten stellvertretenden Wehrführers

Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG – vom 17.06.2025) ist ein zweiter stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz von den Feuerwehrangehörigen vor der Ernennung als Ehrenbeamter auf Zeit in geheimer Abstimmung zu wählen.

Hiermit lade ich alle Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz für

Donnerstag, den 07. Mai 2026, 18:00 Uhr

in das Feuerwehrgerätehaus Neupotz, Hauptstraße 74, recht herzlich ein.

Tagesordnung:

Wahl eines zweiten stellvertretenden Wehrführers

Wahlberechtigt nach § 19 Abs. 1 Satz 6 LBKG sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr Neupotz, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Über eine vollzählige Teilnahme aller Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz an dieser Wahlversammlung würde ich mich sehr freuen.

Jockgrim, den 17.03.2026

gez.
Karl Dieter Wünstel
Bürgermeister