Titel Logo
Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 14/2023
Verbandsgemeinde Jockgrim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Information zum Besitz von Ausweisdokumenten

Jeder Bundesbürger muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion.

Besitzt man nur einen Reisepass sollte man beachten, dass im Reisepass nicht die komplette Adresse, sondern nur der Wohnort eingetragen ist.

Bei einer Konto-Eröffnung, KFZ-Anmeldung usw. muss jedoch die vollständige Adresse nachgewiesen werden. In diesen Fällen benötigt man zum Reisepass noch eine aktuelle Meldebestätigung.

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

(www.auswaertiges-amt.de).

Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.