Erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung, Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 u. teilweise 1386/3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hatzenbühl hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung beschlossen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Ebenso hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes “Erweiterung der Kindertagesstätte Wirbelwind“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diese Beschlüsse wurden bereits am 09.12.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grund der Erforderlichkeit eines Fachbeitrages “Wasserhaushaltsbilanz“ und eines Gutachtens über eine “Gefahrverdachtserkundung“ bedarf es einer erneuten, eingeschränkten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB.
Der Entwurfsplan mit Begründung und den Textlichen Festsetzungen, der Wasserhaushaltsbilanz und der Gefahrverdachtserkundung
liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 a Abs.3 BauGB in der Zeit
vom 18.04.2023 bis 04.05.2023 einschließlich
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. - Do. 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus stehen in diesem Zeitraum die o.a. Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes im Internet unter www.bauleitplanung.vg-jockgrim.de als zusätzliche Information zur Verfügung.
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Hinweise:
Äußerungen können bis zum 04.05.2023 vorgebracht werden.
Gerne per E-Mail an bauleitplanung@vg-jockgrim.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - jedoch nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfes - abgegeben werden.
Diese werden geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise aufgrund des SARS-CoV-2 (Coronavirus)
Für die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
| 1. | Wir bitten Sie, bevorzugt die elektronischen Medien zur Einsichtnahme der Planunterlagen zu nutzen. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung. |
| 2. | Eine Einsichtnahme der Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Vereinbarung unter der o. g. Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich. |
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| Dieses Verfahren dient der Regulierung des Publikumsverkehrs und somit dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem SARS-CoV-2. |
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| Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung. |
| 3. | Anregungen und Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 1161, 76745 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Anregung oder Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummer zu kontaktieren. |
Planungsanlass und Ziel:
Nachdem zwischenzeitlich der erforderliche Raumbedarf für die Kindertagesstätte festgelegt wurde, übereinstimmen die aktuellen Architektenpläne jedoch nicht mehr mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan.
Der Änderungsumfang beinhaltet die überbaubare Grundstücksfläche.
Anstelle der ausgewiesenen offenen Bauweise erfolgt jetzt Grenzbebauung entlang der westlichen Grenze, Fl.St.Nr.: 1407/1 und teilweise 5 m zur Straße hin.
Ebenfalls bedarf es der Verlegung der Baugrenze auf die südliche Grundstücksgrenze Fl.St.Nr.: 1407/1. Zudem erfordert das Raumkonzept die Erhöhung der Grundfläche von 1200 m² auf 1500 m². Weiter umfasst die Änderungsplanung noch die Ausweisung einer privaten Grünfläche.
Anlass der Planung ist der bestehende Bedarf an Kindergartenplätzen, der innerhalb der Ortsgemeinde Hatzenbühl in den bestehenden Einrichtungen nicht mehr gedeckt werden kann. Um ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder gerecht zu werden, plant die Ortsgemeinde die Erweiterung der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ an der Straße Kirchwiese.
Die Kindertagesstätte „Wirbelwind“ befindet sich in zentraler Lage an der Straße Kirchwiese westlich des Dorfgemeinschaftshauses. Die Erweiterung der Kinder-tagesstätte soll ca. 100 m östlich der bestehenden Einrichtung auf einem ehemals als Schreinerei genutzten Grundstück errichtet werden. Planungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Da sich die geplante Erweiterung jedoch nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel der Umnutzung einer teilweise unbebauten sowie teilweise nicht mehr gewerblich genutzten Fläche innerhalb der bereits bebauten Ortslage.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 vollständig und teilweise 1386/3 mit einer Gesamtfläche von ca. 2.350 m².
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke |
| 1409/3 und 845/1 (Straßenverkehrsflächen Kirchwiese), | |
| - | im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 1411/3, 1408/2, |
| 1387, 1033, | |
| - | im Süden durch die nördlichen Teilfläche der Flurstücke 1386/3, 1385/5, sowie 1403/3, |
| - | im Westen durch die östliche Grenze des Flurstückes 1403/2. |
Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse www.vg-jockgrim.de/datenschutz