Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Errichtung eines 1-geschoßigen Anbaues mit Flachdach in 76770 Hatzenbühl, Feldstr. 2, Flurst.-Nr. 289/16
Gegen die Errichtung eines 1-geschossigen Anbaues mit Flachdach beim Anwesen Feldstr. 2, Flurst.-Nr. 289/16, in 76770 Hatzenbühl, bestanden bauplanungsrechtlich keine Bedenken. Zum vorliegenden Bauantrag wurde daher das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einstimmig erteilt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.