Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen.
Thema heute: Pflegegrad 1- Was steht mir zu?
Mit diesem monatlichen Betrag können Angebote genutzt werden,
| 1. | die das seelische Wohl der Pflegebedürftigen im Blick haben, z.B. Gespräche |
| 2. | die zum Erhalt geistiger und körperlicher Fähigkeiten beitragen, z.B. Gedächtnistraining |
| 3. | für aktivierende Tätigkeiten im Rahmen von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen |
| 4. | für die Begleitungen zu Behörden, Ärzten oder Freizeitangeboten |
| 5. | zur Mitfinanzierung von Besuchen in Tagespflegestätten oder Kurzzeitpflegeaufenthalten |
| 6. | für pflegerische Maßnahmen wie z.B. Duschen, Baden, Anrichten von Mahlzeiten (nur bei PG 1) |
Ein Antrag muss bei der Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Beizufügen sind Fotos des aktuellen Zustandes sowie Kostenvoranschläge der geplanten Maßnahme. Die zuständige Pflegekasse prüft dann, ob es für den Umbau einen Zuschuss gibt und in welcher Höhe.
Sofern im Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes eine Umbaumaßnahme empfohlen wurde, gilt diese von der Pflegekasse bereits als genehmigt.
Wenn Sie alleine leben oder zusammen mit Angehörigen, die aber bei einem Notfall nicht in der Lage sind einen Notruf abzusetzen, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von 25,50 € monatlich für einen Hausnotruf gewähren, sofern es sich um einen offiziellen Anbieter handelt.
Betrifft Hilfsmittel, die für die Pflege benötigt werden oder dem Schutz der Pflegeperson dienen und aus hygienischen Gründen nur für den Einmalgebrauch gedacht sind. Hierzu zählen unter anderem Fingerlinge, Handschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Desinfektionsmittel sowie saugende Bettschutzeinlagen. Finanziert werden diese mit 40 € monatlich bei Sanitätshäusern oder Apotheken mit denen die Pflegekasse einen Vertrag hat.
Pflegerische Fragen können hier durch einen Ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zu Hause in einer Schulung beantwortet werden z.B. rückenschonendes Arbeiten bei pflegerischen Maßnahmen
Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfrei Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.
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