Die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde informiert, dass zukünftig keine Spenden zur Weiterleitung an Vereine oder sonstige Einrichtungen mehr entgegengenommen werden. Die Spenden können auch direkt an die begünstigte Einrichtung oder Organisation überwiesen werden. Für Spenden unter 300 € gilt auch ein vereinfachter Bestätigungsnachweis wie z.B. ein Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt.
Bitte beachten Sie dies, wenn Sie über die Verbandsgemeinde eine Spende an einen Verein oder eine sonstige Organisation entrichten wollen.
Für weitere Infos steht Ihnen die Finanzabteilung selbstverständlich zur Verfügung.