Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden, dieser ist ein Jahr gültig. Eine Aktualisierung und Verlängerung des noch gültigen Ausweisdokumentes kann jederzeit erfolgen, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gültigkeitsdauer 1 Jahr
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Zur Beantragung wird ein biometrisches Bild sowie ein Identitätsausweis des antragsstellenden Kindes (Geburtsurkunde oder bereits ausgestelltes Dokument) benötigt. Außerdem müssen beide Elternteile bei Antragstellung anwesend sein. Ist dies nicht möglich, benötigen wir die Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Diese können Sie auf unserer Internetseite bei den Formularen unter Reisepässe - Einverständniserklärung - Ausweis für Kind herunterladen.
Gebühren für die Ausstellung des Kinderreisepasses:
• erstmalige Ausstellung 13,00 EUR
• Verlängerung mit Aktualisierung des Kinderreisepasses 6,00 EUR
• Aktualisierung des Kinderreisepasses 6,00 EUR
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage oder im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an buergerbuero@vg-jockgrim.de.