Titel Logo
Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 17/2023
Verbandsgemeinde Jockgrim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 27.03.2023

1. Einwohnerfragestunde

Einwohner und Bürger sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Verbandsgemeinde) zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (§ 16 a GemO). Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. Die letzte Einwohnerfragestunde fand in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.07.2022 statt.

Es wurden keine Fragen gestellt.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

2. Annahme von Spenden

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

-

Der Annahme der Spende der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG vom 10.03.2023 in Höhe von 266,50 Euro an die Grundschule St. Wendelinus Hatzenbühl für die Durchführung eines Ringtennisturniers wurde zugestimmt.

-

Der Annahme der Spende der Firma Eichenauer, Hatzenbühl vom 19.12.2022 in Höhe von 600,00 Euro an die Jugendfeuerwehr Hatzenbühl wurde zugestimmt.

3. Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Neupotz

hier: Entscheidung über die Ausführung der künftigen Dachform

Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

-

Es wurde mehrheitlich abgelehnt, dass beim Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrhauses in Neupotz ein Satteldach zur Ausführung kommt. Zur Ausführung kommt somit ein Zeltdach.

-

Die Heizung des Gebäudes soll einstimmig künftig mit einer Wärmepumpe (Niedertemperaturheizung in Halle, Fußbodenheizung in weiteren Bereichen) erfolgen. Der Strom soll größtenteils aus der PV-Anlage (Pufferspeicher, Durchlauferhitzer/Boiler für Warmwassererzeugung) bezogen werden.

Der Energiestandard soll KFW 70 entsprechen.

4. Neubau des Feuerwehrhauses Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen über den Kauf des Grundstücks Buchstraße 13 zur Kenntnis und widerrief den Auftrag zum naturschutzfachlichen Monitoring der in der letzten Sitzung Flächen. Der an das Ing. Büro Nied erteilte Auftrag wurde storniert. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung eines Planungsbüros zur Ermittlung der möglichen baulichen Nutzung des Grundstückes über einen reinen Feuerwehrstandort hinaus. Die Ergebnisse werden zeitnah den Gremien vorgestellt.

5. Information über die Alarm- und Einsatzplanung "Stromausfall"

Die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim hat gemeinsam mit der Feuerwehr den Alarm- und Einsatzplan „Stromausfall“ erstellt. Unter dem Stichwort „Stromausfall“ können grundsätzlich drei voneinander verschiedene Schadenereignisse betrachtet werden:

1.

einfacher Stromausfall

2.

das räumlich ungebundene, punktförmige Schadenereignis, z. B. nach einem Unwetter mit Windbruch bzw. schadhafte Leitungsmasten und

3.

das großflächige Schadenereignis bei defekten Überlandleitungen oder Umspannanlagen.

In der Sitzung wurden die Grundzüge des Alarm- und Einsatzplanes „Stromausfall“ vorgestellt. Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

6. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung klärt die Aufnahme eines Fütterungsverbots für Wasservögel, Fische und Nutrias mit den zuständigen Behörden. Anschließend erfolgt eine Information an den Rat und eine ggf. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung.

7. Aktualisierung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim vom 02.09.2019

Den Änderungen der §§ 9 bis 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim vom 02.09.2019, zuletzt geändert am 25.07.2022, wurde einstimmig in der beratenen Form zugestimmt und die Satzungsänderung beschlossen.

8. Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Kommunalen Vollzugsdienstes

Dem Abschluss der Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Kommunalen Vollzugsdienstes mit der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Verbandsgemeinde Kandel und der Stadtverwaltung Wörth am Rhein wurde in der vorliegenden Form einstimmig zugestimmt. Die Zweckvereinbarung über die Bestellung von kommunalen Vollzugsbeamten und kommunalen Vollzugsbeamtinnen vom 10.07.2012 mit der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, jetzt Verbandsgemeinde Leiningerland, wird gekündigt. Die Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Freinsheim wird überprüft.

9. Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat stimmte einstimmig zu, dass vorbehaltlich der Zustimmung durch die Ortsgemeinden zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung die Zuständigkeit für die kommunale Wärmeplanung gemäß § 67 Abs. 5 GemO von den Ortsgemeinden Jockgrim, Rheinzabern, Neupotz und Hatzenbühl temporär für den Zeitraum des Projektes auf die Verbandsgemeinde Jockgrim übertragen wird. Der Verbandsgemeinderat beschloss ferner die Beantragung der Fördergelder über die Kommunalrichtlinie. Der Eigenanteil von 10 % in Höhe von ca. 9.720,00 Euro wird durch die Verbandsgemeinde übernommen und anschließend mit den Ortsgemeinden anteilig verrechnet.

10. Neubau des Regenüberlaufbeckens Herrenwiese; hier: Beschluss zur Freigabe für die Ausführungsplanung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde einstimmig zur weiteren Beratung in den Werkausschuss verwiesen. Gleichzeitig wurde der Ausschuss zur Freigabe der Ausführungsplanung ermächtigt.

11. Entwässerung Jockgrimer Straße in Rheinzabern; hier: Freigabebeschluss zur Ausschreibung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde einstimmig zur weiteren Beratung in den Werkausschuss verwiesen. Gleichzeitig wurde der Ausschuss zur Freigabe der Ausführung und anschließender Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.

12. Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Fluchtaufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden und Vertriebenen

Die seitens des Landkreises Germersheim für das Jahr 2022 an die Verbandsgemeinde Jockgrim anteilig weitergeleitete Finanzhilfe in Höhe von 174.996 Euro des Bundes und des Landes für die Unterbringung Geflüchteter wurde einstimmig vollständig im Haushalt der Verbandsgemeinde gebucht, es erfolgte keine Aufteilung und Weiterleitung an die Ortsgemeinden.

13. Bericht über ausgeübte Ehrenämter und Nebentätigkeiten nach

§ 119 Abs. 3 LBG

Das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften wurde durch das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 in Kraft gesetzt. Aufgrund dessen haben alle Kommunalbeamt*innen auf Zeit bis zum 1. April jeden Kalenderjahres eine Berichtspflicht in öffentlicher Sitzung über die Ausübung sowie Art und Umfang ihrer Ehrenämter und Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Für die ehrenamtlichen Kommunalbeamt*innen gilt ab diesem Jahr, dass sie dieser Berichtspflicht nur noch unterliegen, soweit der Gesamtbetrag der Gelder der ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter 4.000 Euro in einem Jahr übersteigt.

Dies ist bei den ehrenamtlichen Kommunalbeamten der Verbandsgemeinde Jockgrim hinsichtlich des Ersten Beigeordneten Heribert Spaniol und der Beigeordneten Marliese Burger nicht der Fall. Somit besteht Berichtspflicht für die Verbandsgemeinde Jockgrim nur für den Bürgermeister Karl Dieter Wünstel und die Beigeordnete Alexandra Hirsch.

Welche Ehrenämter im Detail ausgeübt wurden, kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter „Verwaltung & Rat / Ratsgremien“ nachgelesen werden.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

14. Unterrichtung gem. § 33 Abs. 2 GemO über die im Jahr 2022 abgeschlossenen Verträge und erteilten Aufträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern

Gemäß § 33 Abs. 2 GemO ist der Gemeinderat vom Bürgermeister jährlich in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde zu unterrichten, soweit es nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt. Für das Jahr 2022 wurden keine Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern geschlossen. Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.