Jeder deutsche Bundesbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Dies kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Für die Beantragung benötigen wir ein biometrisches Bild und einen Identitätsnachweis (Geburtsurkunde oder, wenn bereits vorhanden, den Kinderreisepass). Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren wird immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Ist nur ein Erziehungsberechtigter bei Antragstellung anwesend muss der fehlende Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Gültigkeitsdauer:
• Personen unter 24 Jahren — 6 Jahre
• Personen ab 24 Jahren — 10 Jahre
Online-Ausweisfunktion:
Die Online-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich digital auszuweisen. Durch die Nutzung einer geheimen 6-stelligen PIN können Sie sich im Internet eindeutig ausweisen und identifizieren.
Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises:
• Personalausweis für Personen unter 24 Jahren — 22,80 EUR
• Personen ab 24 Jahren — 37,00 EUR
• Vorläufiger Personalausweis — 10,50 EUR
Abholung:
Die Abholung muss persönlich erfolgen. Der alte Personalausweis und/oder ein vorläufiger Personalausweis sind mitzubringen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht muss jedoch alle zu leistenden Erklärungen enthalten, da ansonsten die Ausgabe des Ausweisdokuments nicht möglich ist.
Was ist zu veranlassen, wenn ein Personalausweis gestohlen oder verloren
wurde?
| • | Sperrung der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf 116 116 (mit Sperrkennwort) oder direkt beim Bürgerbüro |
| • | Information über den Verlust an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde |
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite
www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 und auf unserer Homepage.