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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 18/2024
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Hatzenbühl am 16.04.2024

1. Neubau der Kindertagesstätte

Herr Andernach vom beauftragten Architekturbüro informierte über die Kostenentwicklung und den aktuellen Planungsstand. Informiert wurde insbesondere über die Baulasten, Parkplatz und Eingangssituation in die Kindertagesstätte. Außerdem wurde auf verschiedene Einzelpunkte näher eingegangen wie Gestaltung der Außenanlage in Eigenleistung, Kunst am Bau, Photovoltaikanlage, Wärmepumpen und Lüftungssituation. Der Ortsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

2. Bauantrag zum Aufbau einer DHL-Packstation in 76770 Hatzenbühl, Kirchwiese 3, Flurst.-Nr. 1368/16 (Dorfgemeinschaftshaus)

hier: Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kirchwiesen-Feigenberg, 1. Änderung" gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (Zulassung eines sonstigen Gewerbebetriebes im Bereich der ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche)

Dem Antrag auf Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchwiesen-Feigenberg, 1. Änderung“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (Zulassung eines sonstigen Gewerbebetriebes im Bereich der ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche) wurde einstimmig zugestimmt.

3. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Wohnhausneubau (1 WE) im Rückbereich des Grundstückes Luitpoldstr. 124, Flurst.-Nr. 155/4, in 76770 Hatzenbühl

Gegen den geplanten Wohnhausneubau mit 1 WE im Rückbereich des Grundstückes Luitpoldstr. 124, Flurst.-Nr. 155/4, in 76770 Hatzenbühl, bestanden keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde daher zum vorliegenden Bauantrag einstimmig erteilt.

4. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (6 WE) mit Nebengebäude in 76770 Hatzenbühl, Lindenstr. 5, Flurst.-Nr. 188/3

hier: Nochmalige Beratung über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB aufgrund beantragter Verlängerung der Baugenehmigung

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB im Zusammenhang mit der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung wurde einstimmig nicht erteilt.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.