Bei der Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen ab dem 01.01.2025 ist zu beachten, dass es sich nicht um ein absolutes, sondern um ein relatives Getrenntsammlungsgebot handelt. Von dem Getrenntsammlungsgebot kann z.B. Abstand genommen werden, wenn die getrennte Sammlung der Abfälle unter Berücksichtigung der von ihrer Bewirtschaftung ausgehenden Umweltauswirkungen den Schutz von Mensch und Umwelt nicht am besten gewährleistet.
Der Schutz der Umwelt wäre demnach besser gewährleistet, wenn unbrauchbare und/oder verschmutzte/kontaminierte Textilien weiterhin in der Restmülltonne entsorgt werden, um die Textilien im Altkleidercontainer, die zur Wiederverwendung genutzt werden können, zu schützen.
Im Landkreis Germersheim können daher verschmutzte und kaputte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Es droht dementsprechend auch kein Bußgeld, wenn unbrauchbare Kleidungsstücke in der schwarzen Tonne entsorgt werden.
Noch tragbare, verwendbare Textilien werden wie bisher über Altkleidercontainer, caritative Einrichtungen und über die Wertstoffhöfe des Landkreises gesammelt.
Verbot der Entsorgung von Bio-/und Essensabfällen über die Restmülltonne
Diese Abfälle müssen über die Biotonne entsorgt werden. Mit künftigen Kontrollen muss gerechnet werden.