1. Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer machte den Vorschlag eine zentrale Sammelstelle für alte Handys einzurichten.
2. Straßenausbaumaßnahme K10;
hier: Ausbau der K10 - Lindenstraße
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
3. Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Gereutäcker, 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB
- Vorstellung der Entwurfsunterlagen
- Freigabe zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stellt einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung Gewerbegebiet Gereutäcker, 1. Änderung“ auf.
- Der Änderungsbereich
- Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Entwurfsunterlagen werden gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.
4. Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes "Kirchwiesen"
Der Gemeinderat Hatzenbühl beschloss mehrheitlich:
a) Die bestehenden Bebauungspläne
- Kirchwiesen-Feigenberg
- Änderung und Erweiterung BBPl Kirchwiesen-Feigenberg, sowie 1. und 2. Änderung
- Erweiterung Kita-Wirbelwind und 1. Änderung werden zu einem Bebauungsplan „Kirchwiesen“ zusammengefasst, der ausreichend Bauflächen zur Erweiterung der Kita Wirbelwind gemäß der vorliegenden Vorstudie ausweist.
b) Die Verwaltung wurde beauftragt Angebote zur Erstellung des Bebauungsplanes „Kirchwiesen“ einzuholen.
5. Umwidmung eines Einzelgrabfeldes in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass das Grabfeld 9b auf dem Friedhof Hatzenbühl, von einem Reihengrabfeld, in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet wird.
6. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage auf Abriss der baufälligen Scheune und Errichtung eines Wohnhauses an derselben Stelle mit Stellplätzen in 76770 Hatzenbühl, Luitpoldstr. 123, Flurst.-Nr. 59
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Bauantrag, insbesondere der Ausweisung der Stellplätze im rückwärtigen Bereich, mehrheitlich nicht zu.
Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde hiermit versagt.
7 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau von 2 Wohngebäuden mit insgesamt 10 WE in 76770 Hatzenbühl, Luitpoldstr. 129/131, Flurst.-Nr. 66, 68, 69 u. 70 (geänderte Planung)
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Bauantrag, insbesondere der Ausweisung der Stellplätze im rückwärtigen Bereich, mehrheitlich nicht zu.
Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde hiermit versagt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.