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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 20/2023
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Satzung

Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hatzenbühl in seiner Sitzung am 25.04.2023 folgende Aufhebungsatzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Die Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Hatzenbühl vom 03.03.2000 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hatzenbühl, den 16.05.2023
gez.:
Karlheinz Henigin
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Absatz 6 GemO).