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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 20/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

Seit dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. verlängert werden. Kinderreisepässe, die bisher ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Dokumente für Personen unter 24 Jahren haben eine maximale Gültigkeit von 6 Jahren.

Unabhängig von der Restgültigkeit des Dokumentes verliert dieses allerdings seine Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Deshalb bitten wir z. B. vor Urlaubsreisen zu prüfen, ob eine Identifizierung des Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite

www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 und auf unserer Homepage.