| 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Jockgrim | |
| Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse: | |
| - | Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde festgestellt. |
| - | Der Jahresgewinn in Höhe von 163.463,13 € wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. |
| - | Die Differenz in den Mehreinnahmen zwischen der VG-Kasse und der Kasse des Abwasserwerks in Höhe von 69.571,41 € wurde zur Kenntnis genommen. Trotz umfassender Prüfung ist z.Zt. keine eindeutige Zuordnung möglich. Der Betrag wurde als Einnahme des Abwasserwerks gebucht und wurde damit 2023 ergebniswirksam. |
2 Entkoppelung der Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung von der Haushaltsatzung
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die entsprechenden Voraussetzung dafür zu schaffen, die Entgeltsätze, Schmutzwassergebühren und wiederkehrenden Beiträge für die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.2025 nicht mehr in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde, sondern in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung zu regeln.
3 Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Kooperation mit der Verbandsgemeinde Rülzheim im Bereich Archivwesen
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Rülzheim über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Archivwesens einstimmig zu.
4 Bedarf einer sozialpädagogischen Fachkraft unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie des Landkreises Germersheim zur Verbesserung und Optimierung der sich aus der Unterbringung von Flüchtlingen ergebenden besonderen Lebenslagen
Der Verbandsgemeinderat sieht den Bedarf einer sozialpädagogischen Fachkraft und stimmte einer Einstellung oder alternativ einer Delegation an einen freien Träger einstimmig zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung entscheidet diesbezüglich eigenverantwortlich, ob eigenes Personal eingestellt wird oder alternativ die Aufgabe an einen freien Träger, z.B. Lebenshilfe, delegiert wird. In beiden Fällen greift der 25%ige Zuschuss durch den Landkreis.
| 5 Einführung eines Energiemanagements | |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung mit einer Antragstellung für eine Personal- und Sachkostenförderung zur Einführung eines Energiemanagements über die Kommunalrichtlinie zu beauftragen. Im Stellenplan 2025 soll im Rahmen der Haushaltsatzung eine zusätzliche Stelle für das Energiemanagement geschaffen werden. |
| - | Die Verwaltung wurde beauftragt, im Vorgriff auf die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 mit Stellenplan bereits einen entsprechenden Antrag auf Förderung der Personalaufwendungen zu stellen. |
6 Notstromversorgung Verwaltungsgebäude
hier: Freigabe zur Vergabe von Planungsleistungen
Der Verbandsgemeinderat stimmte einer Konzepterstellung zur Notstromversorgung des Verwaltungsgebäudes einstimmig zu und erteilte die Freigabe zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
7 Annahme einer Spende
Der Annahme der Spende der Firma Eichenauer Heizelemente GmbH & Co.KG in Höhe von 600,00 € (Verwendungszweck: 500,00 € für die Feuerwehr Hatzenbühl und 100,00 € für die Jugendfeuerwehr Hatzenbühl) wurde einstimmig zugestimmt.
8 Information über Auftragsvergaben
Bürgermeister Wünstel informierte den Verbandsgemeinderat über das im Rahmen des Projektes Erweiterung der Lina-Sommer-Grundschule Jockgrim für insgesamt 4 Lose abgeschlossene Vergabeverfahren.
Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.