Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Jockgrim gemeldet ist. Hat die/der Betroffene eine gesetzliche Vertreterin / einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch diese/r antragsberechtigt.
Die Beantragung erfolgt bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro. Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.
Alternativ haben Inhaber/innen eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) die Möglichkeit, ihr Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz online zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
| Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: | |
| - | für private Zwecke (es geht grundsätzlich an die Wohnadresse des Antragstellers) |
| - | zur Vorlage bei einer Behörde (wird direkt an die Behörde gesandt) |
Bei der Vorlage bei einer Behörde sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an
buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.