Die vom Gemeinderat Hatzenbühl in seiner Sitzung am 25.04.2023 vom Gemeinderat Jockgrim in seiner Sitzung am 27.04.2023 vom Gemeinderat Neupotz in seiner Sitzung am 03.05.2023 und vom Gemeinderat Rheinzabern in seiner Sitzung am 16.05.2023 aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit
von Montag, 05.06.2023 bis Montag, 12.06.2023,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Zimmer 310, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.