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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 25/2024
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Hatzenbühl am 27.05.2024

1. Einwohnerfragestunde

Einwohnerfrage:

Das Brückengeländer am Ortseingang Hatzenbühl ist demoliert. Wann soll dies repariert werden?

Ortsbürgermeister Karlheinz Henigin wies daraufhin, dass dies auch vom Ordnungsamt reklamiert wurde. Hier muss eine landesweite Ausschreibung über den Landesbetrieb Mobilität erfolgen. Zuständig für die Reparatur ist der Landesbetrieb.

Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

2. Grundsatzbeschluss für die Erstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 3 BauGB für eine Teil-Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zur privaten /wohnbaulichen Nutzung auf dem Grundstück, Frühlingstr. 2, Fl.St.Nr.: 1249

Die Ortsgemeinde möchte einstimmig zur Verbesserung des Straßenausbaus ein in der Tiefe von 1,50m + gesamten Breite des Grundstückes zwecks Straßenausbau am Grundstück Frühlingstr. 2 von der Erbengemeinschaft erwerben. Die Kosten der Ergänzungssatzung gehen zu Lasten der Antragsteller.

3. Prüfung und Beschlussfassung über die Zuschüsse gem. Richtlinie für die Vereinsförderung für das Jahr 2023

Die Zuschüsse sollen wie beantragt einstimmig gewährt werden.

4. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 246 Abs. 15 BauGB zur Errichtung einer Wohncontaineranlage für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf dem Außenbereichsgrundstück an der alten Kläranlage, Flurst.-Nr. 905/1, 906/1 und 907/1, in 76770 Hatzenbühl

Der Errichtung einer Wohncontaineranlage zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden auf dem Außenbereichsgrundstück an der alten Kläranlage, Flurst.-Nr. 905/1, 906/1 und 907/1, in 76770 Hatzenbühl, wurde einstimmig zugestimmt und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 246 Abs. 15 BauGB erteilt.

5. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohngebäudes mit zwei bis drei Wohnungen in 76770 Hatzenbühl, Luitpoldstr. 30, Flurst.-Nr. 1161/2 und 1162/1

Zur eingereichten Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohngebäudes mit zwei bis drei Wohnungen in 76770 Hatzenbühl, Luitpoldstr. 30, Flurst.-Nr. 1161/1 und 1162/, wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einstimmig erteilt.

6. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport in 76770 Hatzenbühl, Gartenstr. 24, Flurst.-Nr. 242/3

Gegen den Neubau eines Wohnhauses mit Carport im Rückbereich des Grundstückes Gartenstr. 24, Flurst.-Nr. 242/3, in 76770 Hatzenbühl, bestanden bauplanungsrechtlich keine Bedenken. Daher wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag einstimmig erteilt.

Die Erschließung/Zufahrt muss zwingend über die Gartenstraße erfolgen.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.