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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 25/2025
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Hinweis zum Pflanzenrückschnitt

Nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen Ihrer Ortsgemeinde sind alle Grundstückseigentümer bzw. Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, Straßenrinnen, Gräben, Durchlässe, Gehwege etc. zu reinigen.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Pflanzen wie Bäume, Hecken, Sträucher und Gräser o.ä., die von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Solche Überhänge können die Sicht für Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen, Fußgänger und Radfahrer gefährden und die Nutzung öffentlicher Wege erschweren.

Der Rückschnitt zur Grundstücksgrenze muss so erfolgen, dass eine Behinderung nicht mehr eintreten kann. Hierbei ist zu beachten, dass über der Straße die Äste bis zu einer Höhe von 4,5 Metern Lichtraumprofil nicht in den Verkehrsraum ragen dürfen. Auf Geh- und Radwegen gilt, dass Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen nicht in den Luftraum (Lichtraumprofil) bis zur Höhe von 2,50 m hineinragen dürfen.

Wir bitten Sie daher, dies im Bereich Ihrer Grundstücksgrenzen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.