Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 05.05.2025 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in Neupotz im „Hardtwald“ im Bereich des Bebauungsplanes „Altfeld Lange Äcker 1“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ebenfalls in der o.a. Sitzung hat der Verbandsgemeinderat gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, den v.g. Entwurfsplan im Internet zu veröffentlichen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Planungsanlass und Ziel:
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Anpassung der Flächendarstellungen in der Gemeinde Neupotz. Der Geltungsbereich umfasst zum einen Flächen, die bereits als Wohnbaufläche dargestellt sind, sowie zum anderen einen bislang nicht als Wohnbaufläche dargestellten Teilbereich, der derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist. Für diesen Teilbereich ist eine Neuausweisung als Wohnbaufläche vorgesehen. Korrespondierend wird unmittelbar südwestlich des Plangebiets eine bislang als Wohnbaufläche dargestellte Fläche zurückgenommen und künftig als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt, sodass die Änderung insgesamt im Sinne eines Flächentauschs erfolgt.
Um die gewünschte Nutzung als Wohnbaufläche zu ermöglichen, ist die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren zum dazugehörigen Bebauungsplan der Ortsgemeinde Neupotz „Altfeld Lange Äcker 1“ nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Geltungsbereich 1:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich im Nordwesten der Ortsgemeinde Neupotz, außerhalb im Randbereich der bebauten Ortslage. Der Bereich der Neuausweisung für Wohnen ist dabei 0,41 ha groß, der Bereich der Rücknahme Wohnen ist ebenfalls 0,41 ha groß.
Das Plangebiet wird räumlich wie folgt begrenzt:
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Planauszug (Anlage),
der Bestandteil der Abgrenzung ist, zu entnehmen.
Anlage
Geltungsbereich 2:
Die vorgesehen Ausgleichsfläche befindet sich in der Gemarkung Leimersheim Fl.St.Nr.: 6390 und umfasst 4.186 m².
Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Altfeld Lange Äcker 1“, deren Begründung mit gemeinsamen Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen stehen während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Jockgrim unter
https://bauleitplanung.vg-jockgrim.de
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ferner liegt noch eine Landesplanerische Stellungnahme sowie die Kampfmittelüberprüfung zur Einsichtnahme vor.
Des Weiteren sind die Unterlagen im v.g. Zeitraum auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.a. Bauleitplanentwürfe, deren Begründung, der gemeinsame Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Fachbereich 3, Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 od.160 bzw. unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ferner liegt noch eine Landesplanerische Stellungnahme sowie die Kampfmittelüberprüfung zur Einsichtnahme vor.
Neben dem o.a. Bauleitplanentwurf, deren Begründung mit dem gemeinsamen Umweltbericht (Büro WSW, Stand: 05/26) sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar:
Informationen zu den Schutzgütern
Boden und Fläche, Wasser, Klima u. Lufthygiene, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Landschaftsbild u. Erholungsfunktion, Mensch, Bevölkerung und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, inkl. Ihrer Wechselwirkungen.
Äußerungen können bis zum 20.07.2026 vorgebracht werden.
Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)
Im Einzelnen liegt neben dem Entwurfsplan, der Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht (Büro WSW, Stand: 05/26) vor.
Dieser enthält Aussagen zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima u. Lufthygiene, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Landschaftsbild u. Erholungsfunktion, Mensch, Bevölkerung und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, inkl. Ihrer Wechselwirkungen.
Urheber
Planungsbüro WSW (Stand: 05/26)UXO Pro Consult GmbH, Berlin Luftbildauswertung (Stand: 22.07.2025)
Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim vom 12.02.2025 gem. § 20 LPlG
Thematischer Bezug Umweltbericht
Kurzdarstellung der Ziele des Bauleitplanes, einschl. einer Beschreibung der Festsetzungen des Planes mit Angaben über Bedarf an Grund und Boden u. Ziele des Umweltschutzes, Bestandsaufnahme des Umweltzustandes der Schutzgüter, Boden und Fläche, Wasser, Klima u. Lufthygiene, Tiere Pflanzen u. biologische Vielfalt, Landschaftsbild u. Erholungsfunktion, Mensch, Bevölkerung und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung und Darstellung der Auswirkung mit Wertungen zu den Schutzgütern inkl. Ihrer Wechselwirkungen.
Boden u. Fläche
Verlust von Ackerflächen, Flächentausch, Ausgleichsflächen,
Wasser
Keine Gewässer, Verlust Inflationsfläche durch zusätzliche Versiegelung, erhöhter Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung,
Klima und Lufthygiene
Luftaustausch u. Strahlungshaushalt, Vorbelastung durch anthropogen Überprägung, Teilw. Verlust klimatischer Ausgleichsfunktion durch Versiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, wasserdurchlässige Beläge,
Tiere Pflanzen u. Biologische Vielfalt
Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“,
Verlust landwirtschaftlicher Lebensräume,
Ortsrandeingrünung, Dachbegrünung, Pflanzstreifen,
Anpflanzung hochwüchsige Baumpflanzungen
Landschaft und Erholung
Veränderung des Ortsrandes, Vorbelastung durch anthropogene Überprägung,
Mensch, Bevölkerung u. Gesundheit
Durchgrünung, zusätzliches Verkehrsaufkommen, Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen,
Kultur- und Sachgüter
Keine Kulturgüter u. Bodendenkmäler, archäologische Verdachtsflächen ohne bestätigten Befund,
Überprüfung Kampfmittelverdacht
Regionaler Grünzug u. Vorranggebiet für die Landwirtschaft
Hinweise:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich, auch elektronisch od. durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummern zu kontaktieren. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne zur Verfügung.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Verbandsgemeinderat Jockgrim zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Des Weiteren wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse
https://www.vg-jockgrim.de/datenschutz