In letzter Zeit werden vermehrt Meldungen hinsichtlich einer ansteigenden Rattenplage im Verbandsgemeindegebiet an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der VG Jockgrim weitergegeben.
Ratten beherrschen die Kunst des Überlebens perfekt - wie kein anderes Tier. Sie sind vorsichtig, intelligent und überaus anpassungsfähig. Als einzige Tierart haben Ratten das Biotop Kanalisation besetzt. Es bietet Schutz vor Verfolgung und erlaubt Ortswechsel auf kürzestem Weg. Durch ihre enorme Vermehrungsfähigkeit und ihr Bestreben sich auszubreiten, können Ratten innerhalb kürzester Zeit weite Gebiete besiedeln.
Die Ratte ist ein Allesfresser. Auf Nahrungssuche in den Abwasserkanälen, aber auch in Mülltonnen, auf Komposthaufen oder in Stallungen kann sie eventuelle Krankheitskeime aufnehmen und durch ihre Ausscheidungen z.B. über Badeseen oder Abwässer, sowie durch Lebensmittel, die zuvor von Ratten verunreinigt wurden, übertragen. Um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, möchte Ihnen das Ordnungsamt gerne einige Informationen zur Verfügung stellen:
Ratten auf Privatgrundstücken:
- Die Pflicht zur Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken obliegt den Eigentümer*innen oder Verfügungsberechtigten.
- Sollte ein Rattenbefall auf einem privaten Grundstück festgestellt werden, sollten Sie sich zunächst mit den Nachbarn in Verbindung setzen. Vermutlich besteht dort ein gleichgelagertes Problem.
- Es wird empfohlen, Experten mit der Rattenbekämpfung zu beauftragen. Kontakte zu Fachfirmen erhalten Sie über das Internet oder im Telefonbuch (Gelbe Seiten)
- Sofern mehrere benachbarte Grundstücke betroffen sind, sollten alle Eigentümer*innen eine gleichzeitige Bekämpfung durchführen.
- Als Alternative können Sie sich auch im Fachhandel zur Rattenbekämpfungsmitteln beraten lassen. Bitte beachten Sie bei der Anwendung unbedingt die Gebrauchs- und Warnhinweise des Herstellers auf den Verpackungen.
Ratten auf gemeindlichen Grundstücken:
Sollten Sie einen Befall auf gemeindlichen Flächen oder auf gemeindlichen Liegenschaften feststellen, können Sie dies bitte an folgende Kontaktdaten melden:
E-Mail: schaedlingsbekaempfung@vg-jockgrim.de
Maßnahmen zur Vorbeugung:
- Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder das Spülbecken und somit über die Kanalisation
- Speisereste gehören in den Hausmüll
- Stellen Sie (verschlossene) Müllsäcke erst am Abholtag auf die Straße
- Halten Sie Ihr Grundstück unbedingt frei von Abfällen und Sperrmüll, um den Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten.
- Füttern Sie Ihre Haustiere im Freien mit Bedacht.
Bewahren Sie größere Futtermengen in geschlossenen Behältnissen auf.
- Achten Sie insbesondere bei der Fütterung von Vögeln darauf, dass Vogelfutter auch Ratten anlocken.
- Vermeiden Sie die ohnehin untersagte Fütterung von Wassergeflügel und Wildtauben.
- Verwenden Sie ausschließlich geschlossene Kompostiersystem und geben Sie nur das in den Komposter, was hineingehört.
- Werfen Sie unterwegs keine Speisereste weg. Diese gehören in den Abfallbehälter.