Bitte vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Dokumentes unter Tel. 07271 599-125 einen Termin oder buchen Sie sich diesen unter
https://reservierung.vg-jockgrim.de/
Sowohl das Pass- als auch das Ausweisrecht legen fest, dass Pass und Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist und auch bleibt.
Dies bedeutet, dass Sie mit der Aushändigung eines neuen Dokumentes nicht automatisch dessen Eigentümer werden.
Denken Sie bitte daran, bei der Abholung Ihres neuen Reisepasses bzw. Personalausweises den vorhandenen Ausweis oder Pass mitzubringen und abzugeben. Die Verpflichtung bezüglich der Rückgabe des Passes oder Ausweises ist im § 15 Nr. 2 Passgesetz und im § 27 Abs. 1 Nr. 2 Personalausweisgesetz geregelt.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.