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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 27/2025
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Klimaschutz Hatzenbühl am 13.05.2025

1. Besichtigung des Theatersaals

Die Ausschussmitglieder hatten die Möglichkeit die Räumlichkeiten zu besichtigen.

Im Rahmen der Begehung wurden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen von Ortsbürgermeister Steffen Scherer vorgestellt.

2. Technische Sanierung des Theatersaals

hier: Vergabe von Aufträgen

Der Ausschuss fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

- Der Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Klimaschutz beschloss die Vergabe zum Einbau einer Klimaanlage an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Roland Dosch zu einem Angebotspreis von 16.975,35 EUR (brutto) zu vergeben.

- Weiter beschloss der Ausschuss die Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Werling Elektro zu einem Angebotspreis von 14.425,94 EUR.

3. Grundsatzbeschluss zur Umstellung der Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes auf LED

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Bauausschusssitzung vertagt.

4. Nachverdichtung Altort Hatzenbühl

Ortsbürgermeister Steffen Scherer informierte darüber warum eine Nachverdichtung erfolgen soll und wie eine Nachverdichtung aussehen kann.

5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Änderungs- und Erweiterungsplan zum Bebauungsplan Horst" gemäß § 31 Abs.2 BauGB

hier: Überschreitung der hinteren Baugrenze durch das geplante Garagengebäude in 76770 Hatzenbühl, Im Horst 42, Flurst.-Nr. 3423

Der Überschreitung der hinteren Baugrenze durch das geplante Garagengebäude um 1,50 m wurde mehrheitlich zugestimmt und die hierzu erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Änderungs- und Erweiterungsplan zum Bebauungsplan Horst“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Nachbarliche Belange, Grundzüge des Bebauungsplanes sowie städtebauliche Gesichtspunkte werden hierdurch nicht berührt.

6. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

hier: Vorabanfrage zur zulässigen Bautiefe zwecks Erstellung eines Neubaus in 2. Reihe in 76770 Hatzenbühl, Gartenstr. 6, Flurst.-Nr. 218/2 (wiederholte Beratung)

Zu der geänderten Bautiefe von 55,70 m zwecks Erstellung eines Neubaus in 2.Reihe in 76770 Hatzenbühl, Gartenstr. 6, Flurst.-Nr. 218/2, wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einstimmig erteilt.

7. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Erweiterung und energetische Sanierung des Wohnhauses in 76770 Hatzenbühl, Feldstr. 8, Flurst.-Nr. 289/4

Zum vorliegenden Bauantrag auf Erweiterung und energetische Sanierung des Wohnhauses in 76770 Hatzenbühl, Feldstr. 8, Flurst.-Nr. 289/4, wurde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einstimmig erteilt.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.