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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 27/2025
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Klimaschutz Hatzenbühl am 17.06.2025

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau einer Wohnanlage mit insgesamt 10 WE in 76770 Hatzenbühl, Luitpoldstr. 129-131, Flurst.-Nr. 66, 68, 69 u. 70

Zum vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 10 WE wurde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einstimmig versagt, da das Vorhaben den in § 34 BauGB genannten Einfügungskriterien in Bezug auf die Grundfläche, Höhe und Bautiefe widerspricht.

Auch der Ausweisung von Stellplätzen im Grundstücksrückbereich (Gartenzone) wurde nicht zugestimmt und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB hierzu ebenfalls versagt.

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Windfangs und Erneuerung einer Eingangstreppe in 76770 Hatzenbühl, Schubertstr. 23, Flurst.-Nr. 623/62

Gegen den Neubau eines Windfangs und Erneuerung der Eingangstreppe in 76770 Hatzenbühl, Schubertstr. 23, Flurst-Nr. 623/62, bestanden seitens der Ortsgemeinde Hatzenbühl keine Bedenken. Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde daher zum vorliegenden Bauantrag einstimmig erteilt.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.