Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau einer Wohnanlage mit insgesamt 10 WE in 76770 Hatzenbühl, Luitpoldstr. 129-131, Flurst.-Nr. 66, 68, 69 u. 70
Zum vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 10 WE wurde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einstimmig versagt, da das Vorhaben den in § 34 BauGB genannten Einfügungskriterien in Bezug auf die Grundfläche, Höhe und Bautiefe widerspricht.
Auch der Ausweisung von Stellplätzen im Grundstücksrückbereich (Gartenzone) wurde nicht zugestimmt und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB hierzu ebenfalls versagt.
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Windfangs und Erneuerung einer Eingangstreppe in 76770 Hatzenbühl, Schubertstr. 23, Flurst.-Nr. 623/62
Gegen den Neubau eines Windfangs und Erneuerung der Eingangstreppe in 76770 Hatzenbühl, Schubertstr. 23, Flurst-Nr. 623/62, bestanden seitens der Ortsgemeinde Hatzenbühl keine Bedenken. Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde daher zum vorliegenden Bauantrag einstimmig erteilt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.