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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 28/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Das Ordnungsamt informiert: Anleinpflicht für Hunde

In seiner Sitzung im März 2023 hat der Verbandsgemeinderat Jockgrim die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen beschlossen.

Darin ist in § 4 Abs. 2 festgelegt, dass auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche gekennzeichnet sind.

Nach Absatz 3 ist es in öffentlichen Anlagen verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Halter und Führer müssen nach Absatz 4 dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung der Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Aufgrund mehrerer Vorkommnisse möchten wir nochmals auf diese Vorgaben und Regelungen hinweisen. Zuwiderhandlungen werden nach § 7 der Satzung mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

Bitte beachten Sie also die Regelungen zur Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung!