Bebauungsplanentwurf “2. Änderung der Ersten Ergänzung zum
Teilbebauungsplan Ziegelberg“;
Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Planentwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Jockgrim hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Annahme- u. Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes “2. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg“, gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
In der Sitzung des Gemeinderates Jockgrim am 19.12.2024 wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. Aus Gründen der gesteigerten Rechtssicherheit wurde ein Verfahrenswechsel des Bauleitplanverfahrens beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht wird jetzt im Regelverfahren durchgeführt.
Gleichzeitig hat der Planentwurf eine redaktionelle Änderung erfahren.
Er trägt jetzt die Bezeichnung „2. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg“. In gleicher Sitzung wurde auch beschlossen, die Veröffentlichung im Internet sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Diese Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 4/2025 vom 24.01.2025 bereits bekanntgemacht.
Neben dem Entwurfsplan, der Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht (Büro Piske, Stand: 03/2025) enthält dieser Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Luft/Klima, Wasser, Arten- und Biotoppotential, Siedlungsbild, Mensch und Erholung, Kultur- u. sonstige Sachgüter, inkl. Ihrer Wechselwirkungen.
Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 14.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Fachbereich 3, Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse
bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus stehen in diesem Zeitraum die o.a. Entwurfsunterlagen des Entwurfsplanes auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Jockgrim unter
https://bauleitplanung.vg-jockgrim.de als zusätzliche Information zur Verfügung.
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz
unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Äußerungen können bis zum 13.08.2025 vorgebracht werden.
Gerne per E-Mail an bauleitplanung@vg-jockgrim.de. Diese werden geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) Neben dem Entwurfsplan, der Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht (Büro Piske, Stand: 03/2025) enthält dieser Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Luft/Klima, Wasser, Arten- und Biotoppotential, Siedlungsbild, Mensch und Erholung, Kultur- u. sonstige Sachgüter, inkl. Ihrer Wechselwirkungen.
Hinweise:
Für die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
| 1. | Wir bitten Sie, bevorzugt die elektronischen Medien zur Einsichtnahme der Planunterlagen zu nutzen. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung. |
| 2. | Eine Einsichtnahme der Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Vereinbarung unter der o. g. Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich. |
| Dieses Verfahren dient der Regulierung des Publikumsverkehrs und auch dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. |
| Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung. |
| 3. | Anregungen und Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich, auch elektronisch od. durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse |
| bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Anregung oder Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummer zu kontaktieren. |
Planungsanlass und Ziel:
Die Ortsgemeinde Jockgrim plant die Änderung des gültigen Bebauungsplans für die von der Gartenstraße, dem Parkring und der Ziegeleistraße umschlossenen Flächen.
Es handelt sich um einen Teil der ehemaligen Parkanlage der Ziegeleifamilie Ludowici. Diese wurde bereits in den 1970er und 1980er Jahren mit Wohnnutzung überplant. Die Ortsgemeinde will die Struktur dieses Gebietes mit seinen großzügigen, parkähnlichen Gartenstrukturen im Teilbereich der Straßen „Parkring“ und „Gartenstraße“ erhalten.
Der Bebauungsplan verfolgt daher die Zielsetzung der Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Hinblick auf den Erhalt der parkähnlichen Struktur des bereits bebauten Gebiets.
Wesentliche Ziele der Ortsgemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung der ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg“ sind somit:
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst vollständig die Fl.St.Nrn. 650/37, 650/38, 650/39, 650/40, 615/5, 615/6, 615/7, 650/22,650/35,650/34, 650/33, 650/56, 650/55,650/57, 650/58, 650/59, 650/60, 650/61 (Gartenstraße teilweise), 650/62, 650/69, 650/70, 650/77, 650/76, 650/75, 650/68, 650/74, 650/73, 650/66, 619/5, 619/4 und 619/3 mit einer Gesamtfläche von ca. 2,8 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Planauszug (Anlage), der Bestandteil der Satzung ist, zu entnehmen.
| Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: | |
| - | im Norden durch die südliche Grenze der Fahrbahnbegrenzung des Parkrings, |
| - | im Osten durch die westliche Grenze der Fahrbahnbegrenzung der Gartenstraße, |
| - | im Süden durch die nördliche Grenze der Fahrbahnbegrenzung der Ziegelbergstraße, |
| - | im Westen durch die östliche Grenze der Fahrbahnbegrenzung des Parkrings. |
Die nachstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse
https://www.vg-jockgrim.de/datenschutz