hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten
Den Auftrag für die Tiefbauarbeiten (Los1 Straßenbau/Kanal) erhielt einstimmig die Firma Gerst Bau GmbH & Co. KG, Edenkoben, zum Bruttoangebotspreis von 1.856.849,70 €.
| a) | Kenntnisnahme und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB |
| b) | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlage der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wurde, sich in der Zeit vom 18.04.2023 bis 04.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 06.04.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.05.2023 gegeben.
Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wurden aufgrund vorstehender Beschlüsse ausgeräumt.
Der Bebauungsplan “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB umfasst das Fl.St.Nr.: 1407/1 sowie Fl.St.Nr.: 1386/2 vollständig und das Fl.St.Nr.: 1386/3 teilweise mit einer Fläche von ca. 2.350 m².
Der Bebauungsplan “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung Ortsgemeinde Hatzenbühl im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, mit Begründung, den textlichen Festsetzungen, der Wasserhaushaltsbilanz und der Gefahrverdachtserkundung sowie der Gestaltungssatzung nach § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO wurde in der vorliegenden Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB und § 24 Abs. 1 GemO als Satzung beschlossen.
Der Bauvoranfrage auf Umnutzung des bestehenden Lager- und Garagengebäudes zu Wohnzwecken (1 WE) in 76770 Hatzenbühl, Albert-Schweitzer-Str. 10, Flurst.-Nr. 3472, wurde einstimmig nicht zugestimmt, da durch die massive Überschreitung der hinteren Baugrenze Grundzüge der Bebauungsplanung berührt werden und eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB somit nicht möglich ist.
Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde daher versagt.
Der Ersatzbeschaffung des vorgestellten Fahrzeug Piaggio mit Grasfanggitter wurde einstimmig zugestimmt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.