Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Auszubildende während ihrer Ausbildung jedes Jahr solange sie nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins kann online über unsere Internetseite erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.