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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 29/2024
Ortsgemeinde Neupotz
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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Neupotz am 10.07.2024

1 Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Inhalt der Niederschrift über die Verpflichtung der Ratsmitglieder wurde verlesen. Hierauf traten die neu gewählten Ratsmitglieder einzeln vor den Tisch des Vorsitzenden. Dieser verpflichtete sie namens der Gemeinde Neupotz durch Handschlag.

2 Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister ist nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Die Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters erfolgt durch den Vorsitzenden und geschäftsführenden Ortsbürgermeister Roland Bellaire.

Er unterzeichnete die Ernennungsurkunde für den gewählten Ortsbürgermeister Stefan Gehrlein, händigte diesem die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte Herrn Gehrlein in das Amt ein. Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

3 Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neupotz

Die Hauptsatzung der Gemeinde Neupotz wurde in mehreren Punkten geändert. Die neue Fassung der Hauptsatzung ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

4 Wahl des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Neupotz, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zwei Beigeordnete zu wählen. Gewählt und als Erster Beigeordneter ernannt wurde Christoph Heid.

5 Wahl des ehrenamtlichen zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Neupotz, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Gewählt und als Beigeordnete ernannt wurde Gisela Vorpahl.

6 Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neupotz

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung, dass Veröffentlichungen von Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Neupotz in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ erfolgen.

7 Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten und einer Wohnpflegeeinheit mit 6 Pflegebetten (Tekturplanung) in 76777 Neupotz, Rheinzaberner Straße 5

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten und einer Wohnpflegeeinheit mit 6 Pflegebetten (Tekturplanung) in 76777 Neupotz, Rheinzaberner Straße 5, wurde mehrheitlich erteilt.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.