| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat Hatzenbühl zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 10, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Hatzenbühl am 06.02.2024 zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.haushalt.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 3. | Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, an den Ortsbürgermeister oder elektronisch an haushalt@vg-jockgrim.de einzureichen. Der Gemeinderat Hatzenbühl wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |