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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 3/2024
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Einladung zur Wahlversammlung

der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl

am Samstag, 17.02.2024, 19:00 Uhr

Wahl eines Wehrführers und eines stellvertretenden Wehrführers

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 a des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -) sind die Nachfolger des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl von den aktiven Feuerwehrangehörigen vor der Ernennung als Ehrenbeamter auf Zeit in geheimer Abstimmung zu wählen.

Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl für

Samstag, 17.02.2024, 19:00 Uhr

in das Feuerwehrgerätehaus Hatzenbühl, Luitpoldstraße 79, recht herzlich ein.

Tagesordnung:

• Wahl eines Wehrführers

• Wahl eines stellvertretenden Wehrführers

Wahlberechtigt nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -) sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl, sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr Hatzenbühl, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Über eine vollzählige Teilnahme aller Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl an dieser Wahlversammlung freue ich mich.

Jockgrim, den 16.01.2024
gez. Karl Dieter Wünstel, Bürgermeister