der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl
am Samstag, 17.02.2024, 19:00 Uhr
Wahl eines Wehrführers und eines stellvertretenden Wehrführers
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 a des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -) sind die Nachfolger des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl von den aktiven Feuerwehrangehörigen vor der Ernennung als Ehrenbeamter auf Zeit in geheimer Abstimmung zu wählen.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl für
Samstag, 17.02.2024, 19:00 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus Hatzenbühl, Luitpoldstraße 79, recht herzlich ein.
Tagesordnung:
• Wahl eines Wehrführers
• Wahl eines stellvertretenden Wehrführers
Wahlberechtigt nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -) sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl, sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr Hatzenbühl, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Über eine vollzählige Teilnahme aller Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Hatzenbühl an dieser Wahlversammlung freue ich mich.